7-A: Unterhalt - Ökologische Infrastruktur Mittelland ÖIM

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7-A: Pflege und Unterhalt der (neuen) Objekte der ÖI regeln

Die Erfahrung zeigt, dass es oft einfacher ist, Flächen neu zu gestalten als deren Qualität durch eine angepasste Pflege und Unterhalt über Jahre hinweg zu halten oder gar zu fördern. Entsprechend dem Unterhalt bei den technischen Infrastrukturen muss auch bei Unterhalt und Pflege der ÖI ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das beinhaltet auch die Regeneration oder Wiederherstellung degradierter Lebensräume.

Erläuterungen

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Anwendungsbeispiele

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Weiterführende Hinweise & Links

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